Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Niederlandistik
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studienfach Niederländische Sprache und Kultur im Zwei-Fach-Master-Studiengang ist der erfolgreiche Abschluss des Studienfaches Niederländische Sprache und Kultur im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang an der Universität Duisburg-Essen oder ein als gleichwertig anerkannter Studienabschluss im Bereich der Niederländischen Sprache und Kultur/ Niederlandistik/ Niederlande-Studien. Die Gesamtnote des Abschlusses muss in der Regel mindestens 2,5 oder besser sein. Für Studieninteressierte mit extern erworbenem Studienabschluss ist es zwingend notwendig, sich vor der Einschreibung mit einem der betreffenden Fachvertreter_innen in Verbindung zu setzen.
Vorlesungszeit
- 07.10.2024 - 31.01.2025
- 07.04.2025 - 18.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
AbgelaufenBewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2024 - 02.02.2025Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.06.2024 - 02.02.2025Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2024 - 02.02.2025
Für Prüfungsanerkennung aus ihrem vorherigen Studium beachten Sie bitte folgende Fristen: Wintersemester: 15.7. / Sommersemester: 15.01. https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/hoehere_fachsemester.shtml
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch