Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Grundschulbildung, Grundschulpädagogik
- Kunst (Lehramt)
Zielgruppe
Absolventinnen und Absolventen, die über einen fachlich einschlägigen Bachelorabschluss verfügen und ein Lehramt an Grundschulen anstreben
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Die studiengang- und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang Master of Education - Lehramt an Grundschulen - erfüllen Bewerberinnen und Bewerber, die 1. einen Bachelorstudiengang oder einen vergleichbaren Studiengang abgeschlossen haben, 2. die in einem oder mehreren zuvor absolvierten Studiengängen gewählten Fächern in den Teilstudiengängen 1, 2 und 4 des Studienganges Master of Education - Lehramt an Grundschulen - fortführen, 3. für die Lernbereiche Sprachliche Grundbildung und Mathematische Grundbildung jeweils mindestens 36 LP und für das im Teilstudiengang 2 gewählte Fach 40 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) entsprechend den in den fachspezifischen Bestimmungen festgelegten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen nachweisen, 4. mindestens 38 LP Bildungswissenschaften einschließlich mindestens 12 LP Grundschulpädagogik und eines mindestens einmonatigen Orientierungspraktikums sowie eines mindestens vier-wöchigen außerschulischen oder schulischen Berufsfeldpraktikums gemäß § 7 der LZV im Rahmen eines Bachelorstudiums nachweisen, 5. eine Bachelorthesis im Umfang von mindestens 10 LP nachweisen sowie 6. insgesamt Leistungen, die für die Aufnahme in das Masterstudium nach Ziffer 3-5 relevant sind, im Umfang von mindestens 180 LP nachweisen - gegebenenfalls auch unter Abzug von Leistungen, die auf das Masterstudium angerechnet werden -, davon mindestens 31 LP an einer Universität, an einer Kunst- oder Musikhochschule oder an der Deutschen Sporthochschule Köln. Zugangsvoraussetzung für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist zudem, dass eine gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien feststellbar ist. Diese Feststellung oder die Festsetzung einer Auflage zum Nachweis solcher benoteter Leistungen erfolgt im Rahmen der Feststellung der studiengang- und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen. Für den Zugang zum Masterstudiengang sind zudem Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache (mindestens Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachzuweisen. Für den Zugang zum Teilstudiengang Englisch ist zudem ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer nachzuweisen. Auslandsaufenthalte, die vor Einschreibung in das vorangegangene Bachelor-Studiums absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn diese bei Einschreibung in den Studiengang Master of Education - Lehramt an Grundschulen - nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
15.11.2024 - 15.01.2025 (Hochschulweite Frist)Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
15.12.2024 - 15.04.2025 (Hochschulweite Frist)Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
15.12.2024 - 15.03.2025 (Hochschulweite Frist)
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
15.05.2025 - 15.10.2025 (Hochschulweite Frist)Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
15.05.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
15.05.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
15.05.2025 - 15.09.2025 (Hochschulweite Frist)
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch