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Physik Universität Regensburg

Abschluss

Master of Science

Regelstudienzeit

4 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Physik

Schwerpunkt

Forschungsstudiengang Physik

Anmerkung zum Studiengang

Internationaler Studiengang = Unterrichtssprache Englisch

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

1. der Nachweis der Qualifikation; diese wird nachgewiesen durch ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen gleichwertigem Abschluss mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit im Fach Physik oder in einem verwandten Fach mit der Durchschnittsnote von mindestens "gut" (2,50); bei ausländischen Studienabschlüssen erfolgt die Umrechnung nach der modifizierten bayerischen Formel. 2. der Nachweis von mindestens 16 LP aus Vertiefungsmodulen (§ 30 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a) des Bachelorstudiengangs Physik an der Universität Regensburg oder gleichwertigen Studienleistungen; 3. der Nachweis über Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER); 4. der Nachweis der studiengangspezifischen Eignung, wenn die Note (nach 140 LP) nicht mindestens "gut" lautet oder wenn ein Abschluss in einem nicht verwandten Fach vorliegt; dieser wird erbracht durch ein erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren gemäß Anlage.

Vorlesungszeit

  • 15.04.2024 - 19.07.2024
  • 14.10.2024 - 07.02.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/ Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

Wintersemester (2024/2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen. Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
    Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html Infos auch unter: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Englisch

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