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Kunstgeschichte: Werke - Kontexte - Diskurse Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Abschluss

Master of Arts

Regelstudienzeit

4 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Kunstgeschichte
  • Archäologie

Schwerpunkt

Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte, Wissenschaftliche Grundlagen und Grundkompetenzen, Klassische Archäologie für Kunsthistoriker, Musikwissenschaft für Kunsthistoriker, Rechtswissenschaft für Kunsthistoriker, Filmwissenschaft für Kunsthistoriker, Theaterwissenschaft für Kunsthistoriker

Zielgruppe

Der Master-Studiengang "Kunstgeschichte: Werke-Kontexte-Diskurse" eröffnet den Studierenden ein umfassendes Angebot, die Geschichte und Theorie der bildenden und angewandten Künste und der Architekur in ihrer ganzen zeitlichen und methodischen Breite zu studieren. Ziel des Studiengangs ist es, einen wissenschaftlich qualifizierten, forschungsorientierten Abschluss zu erwerben, der den Einstieg in alle Berufsfelder ermöglicht, in denen die reflektierende Analyse, Bewertung und Vermittlung von materiellen Zeugnissen der Kunst- und Kulturgeschichte in allen ihren Ausprägungen und Anwendungszusammenhängen eine Rolle spielt.

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

siehe Internetseite zur Zulassung

Vorlesungszeit

  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.10.2024 - 01.03.2025
    Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.10.2024 - 01.03.2025
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.10.2024 - 01.03.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.10.2024 - 01.03.2025
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Wintersemester (2025/2026)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.04.2025 - 01.09.2025
    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.04.2025 - 01.09.2025
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.04.2025 - 01.09.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.04.2025 - 01.09.2025
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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