Digitale Kommunikationsforschung Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Kommunikationswissenschaft
- Publizistik
- Digitale Medien
Schwerpunkt
Digitale Kommunikation, Kommunikation und Markt, Medien und gesellschaftlicher Wandel, Kommunikatorforschung
Anmerkung zum Studiengang
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Grundlage ist der Nachweis eines sozialwissenschaftlich ausgerichteten Bachelorabschlusses oder eines vergleichbaren Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland in den Fächern Publizistik/Kommunikationswissenschaft, Psychologie, Politikwissenschaft oder Soziologie. Insgesamt muss mind. die Hälfte des gesamten Studienumfanges (mind. 90 LP oder ein äquivalenter Umfang) in einem der oben genannten Fächer oder einer Kombination aus Studieninhalten dieser Fächer erbracht worden sein. Hiervon müssen mind. 20 Leistungspunkte im Bereich empirische Methodenlehre (Grundlagenkurse) und empirischer Sozialforschung (Anwendungskurse), darunter verpflichtend Statistik, erworben worden sein. Die Kenntnisse in (empirischer) Methodenlehre und Sozialforschung (inkl. Statistik) sind bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachzuweisen. Weitere Zugangsvoraussetzungen finden Sie unter: https://www.studium.uni-mainz.de/studienwahl/studienangebot/digitale-kommunikationsforschung-ma/
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 15.05.2025
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
15.05.2025 (Hochschulweite Frist)Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 15.05.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 15.05.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch