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Medizinethik Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Abschluss

Master of Arts

Regelstudienzeit

4 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Humanmedizin
  • Ethik

Zielgruppe

Zielgruppe sind Absolventinnen und Absolventen eines medizinischen, philosophischen oder juristischen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums, das die Befähigung zur Berufstätigkeit in einem Bereich der öffentlichen Gesundheitsversorgung eröffnet (z.B. Pflegewissenschaft, Sozialwissenschaften, Gesundheitsökonomie). Der Masterstudiengang hat zum Ziel, vertiefte wissenschaftliche Fachkenntnisse im Fachgebiet Medizinethik sowie die Fähigkeit zu eigenständiger ethischer Analyse und moralischer Entscheidungsfähigkeit zu vermitteln.

Anmerkung zum Studiengang

Deutsche und Bildungsinländer/innen bewerben sich direkt beim Fach. Bewerbungsfrist für das SoSe bis 1. Februar, für das Wintersemester bis 1. August Fernstudiengang der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Kooperation mit der Europäischen Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Grundständiger Hochschulabschluss an einer deutschen/ausländischen Hochschule in Medizin, einem Fach, das die Berufstätigkeit in der öffentlichen Gesundheitsversorgung eröffnet oder in einem der Fachgebiete Philosophie, Rechtswissenschaften, Psychologie, Lebenswissenschaften, Pflegewissenschaft, Sozialwissenschaften. Mind. einjährige postgraduale Berufspraxis. Eine Zulassung erfolgt auch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung und - Nachweis einer anschließenden mind. dreijährigen einschlägigen Berufstätigkeit und -Bestehen einer Eignungsprüfung Ausreichende englische Sprachkenntnisse. Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.

Vorlesungszeit

  • 15.04.2024 - 20.07.2024
  • 21.10.2024 - 08.02.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.10.2024 - 01.02.2025
    Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2019.
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.10.2024 - 01.02.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.10.2024 - 01.02.2025
    Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2019.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.10.2024 - 01.02.2025

Wintersemester (2024/2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    Abgelaufen
    Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    Abgelaufen
    Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Studienbeitrag

Die Modulgebühr beträgt 1000 EUR. Es können maximal zwei Module pro Semester belegt werden. Die Masterabschlussprüfung sowie eventuelle Wiederholungsprüfungen werden extra berechnet.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch

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