Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Slavistik
Schwerpunkt
Sprachausbildung in Russisch oder Polnisch oder Tschechisch oder Slovakisch oder Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Linguistik der slavischen Sprachen, Slavische Literaturwissenschaft, Slavische Kulturwissenschaft
Zielgruppe
Absolvent:innen eines ersten Abschlusses in einem slavistischen Fach oder von Studiengängen mit osteuropäischem Bezug bei Vorkenntnisse in einer slavischen Sprache haben oder philologischer Studiengänge mit Vorkenntnissen in einer slavischen Sprache
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Eignungsverfahren: -Hochschulabschluss/gleichwertiger Abschluss mit mind. 6 Semestern Regelstudienzeit (180 LP) oder vergleichbarem Umfang; in Slavistik,in anderen Philologie oder geistes- oder sozialwissenschaftlichem Fach mit Ausrichtung auf Mittel-, Ost- oder Südosteuropa -Abschlussnote 2,50 ("gut") oder besser -Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft im Umfang von insgesamt mindestens 20 LP (Nachweis kann nachgeholt werden; bis dahin vorläufige Immatrikulation) - Russisch, Tschechisch, Polnisch, Slovakisch oder Bosnisch/Kroatisch/Serbisch auf Niveau B2 GER oder gleichwertiger Nachweis -Deutsch auf Niveau DSH-2 oder vergleichbar (falls Erstabschluss oder Hochschulzugangsberechtigung nicht an deutschsprachiger Einrichtung erworben) -Lebenslauf Falls noch kein Abschlusszeugnis: Nachweis über Leistungen von mind. 150 LP mit vorläufiger Gesamtnote Bewerbungsfrist: 15.1. + 1.7. Näheres siehe Studien- und Prüfungsordnung
Vorlesungszeit
- 15.04.2024 - 19.07.2024
- 14.10.2024 - 07.02.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2024)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.htmlFristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/ Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.htmlEinschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen. Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html Infos auch unter: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Kein Studienbeitrag
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch