Kirchenmusik Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Bachelor of Music
8 Semester
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Kirchenmusik
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden. Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
Vorlesungszeit
- 07.04.2026 - 17.07.2026
- 12.10.2026 - 12.02.2027
Studienbeitrag
Studienbeitrag
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Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch