Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Musik
- Musik (Lehramt)
Anmerkung zum Studiengang
Sofern eine Ausbildung für ein Lehramt angestrebt wird, werden die fachwissenschaftlichen und musikalisch-praktischen Grundlagen für das Unterrichtsfach Musik erworben. Zudem muss ein zweites für das betreffende Lehramt relevantes Bachelor-Fach studiert werden; verpflichtend ist dabei - für das Lehramt an Grundschulen (Lehramtstyp 1): Primarpädagogik (inkl. Grundlegungsfächer Deutsch, Mathematik), - für das Lehramt Förderpädagogik (Lehramtstyp 6): Förder- und Inklusionspädagogik (inkl. Grundlegungsfächer Deutsch o d e r Mathematik).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Nachweis über die erfolgreich bestandene Eignungsprüfung (nicht älter als zwei Jahre) und ein phoniatrisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr) [Näheres zur Eigungsprüfung unter: https://www.uni-erfurt.de/musik/bewerbung-und-eignungspruefung/]
Vorlesungszeit
- 14.10.2024 - 08.02.2025
- 07.04.2025 - 12.07.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch