Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Universität Witten/Herdecke
Staatsexamen
10 Semester
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Zahnmedizin
Schwerpunkt
Kinderzahnheilkunde, Zahnärztliche Behindertenbehandlung, Zahnärztliche Prävention, integrierte zahnärztliche Propädeutik, integrierte klinische Behandlung, Alterszahnheilkunde, Kieferorthopädie, Parodontologie, Funktionsdiagnostik, Studium fundamentale
Anmerkung zum Studiengang
Die Universität Witten/Herdecke legt großen Wert auf eine praxisnahe Ausbildung vom ersten Semester an. Das garantieren unter anderem die Integration in den klinischen Behandlungsalltag, Famulatur bei niedergelassenen Zahnärzten, niedergelassene Zahnärzte als externe Lehrbeauftragte in der theoretischen und praktischen Ausbildung, Präklinik, integrierte klinische Kurse sowie die Teilnahme am zahnärztlichen Notdienst der Zahnklinik. In ihrem Selbstverständnis, dass die Persönlichkeit der Studierenden im Vordergrund steht, bietet die Universität Witten/Herdecke neben einer fachlichen Ausbildung auch die Möglichkeit zur persönlichen Entfaltung und Entwicklung. Sie möchte ihre Studierenden in die Lage versetzen, auch über den fachlichen Tellerrand hinauszublicken, um Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten und verantwortungsvolle Entscheidungen treffen zu können. Deshalb bietet die Hochschule ein Studium fundamentale, in dem Studierenden aller Fakultäten zusammenkommen, um ihre reflexiven, kommunikativen und künstlerischen Fähigkeiten zu entdecken und zu entwickeln.
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Der Studiengang ist NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Auswahlverfahren. Dieses umfasst eine Bewerbung über das Campus-Onlinesystem zur Prüfung der Formalitäten für den Hochschulzugang und die Motivation des Bewerbers, ein praktischer Eignungstest zur Ermittlung der manuellen Geschicklichkeit und des dreidimensionalen Vorstellungsvermögens sowie ein persönliches Gespräch vor einer Auswahlkommission bestehend aus einem Hochschullehrer, einem Wissenschaftlichen Mitarbeiter und einem Studierenden. Da die meisten Veranstaltungen auf Deutsch stattfinden, müssen ausländische Studierende über Deutschkenntnisse auf C1-Niveau verfügen.
Vorlesungszeit
- 01.04.2025 - 30.09.2025
- 01.10.2025 - 31.03.2026
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Der Studienbeitrag richtet sich nach dem später zu erwartenden Einkommen. Die Hochschule ermöglicht über einen Umgekehrten Generationenvertrag ein Studium unabhängig vom finanziellen Hintergrund: Studierende können sich für eine Sofortzahlung, eine einkommensabhängige Späterzahlung oder eine hälftige Sofort- und Späterzahlung entscheiden. Eine Höchstgrenze deckelt die Rückzahlung nach oben. Gezahlt wird generell nur für die Regelstudienzeit – auch wenn diese überschritten wird.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch