Informatik Dual Fachhochschule Dortmund
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Informatik
Anmerkung zum Studiengang
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist der Nachweis der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife oder einer durch die zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung oder einer durch Rechtsverordnung nach § 49 Absatz 4 und 5 HG geregelten Zugangsmöglichkeit und - entweder eines Ausbildungsvertrages zur/zum Fachinformatiker*in der Anwendungsentwicklung, Digitalen Vernetzung oder Systemintegration oder zu einer vergleichbaren Ausbildung mit einem Ausbildungsbetrieb, mit dem die Fachhochschule Dortmund eine Rahmenvereinbarung über die duale Hochschulausbildung (Kooperationsvertrag) geschlossen hat, - oder über die Einschlägigkeit von vergleichbaren Ausbildungen zu der einer/eines Fachinformatiker*in der Anwendungsentwicklung, digitale Vernetzung oder Systemintegration entscheidet eine vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Informatik gewählte Kommission, der zwei hauptamtlich Lehrende sowie eine/ein akademische/r Mitarbeiter*in angehören.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Hochschulreife und ein Ausbildungsvertrag eines kooperierenden Unternehmens
Vorlesungszeit
- 23.09.2024 - 07.02.2025
- 24.03.2025 - 18.07.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch