Hebammenkunde Technische Universität Dresden
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Humanmedizin
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Allgemeine Hochschulreife oder - ein nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 des Hebammengesetzes nachgewiesener Abschluss, - ein Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung beginnend bei einem mit der TU Dresden vertraglich verbundenen Praxispartner, welcher von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist, - erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG - Eignung in gesundheitlicher Hinsicht für die Absolvierung des Studiums, - ein bis Studienbeginn abgeschlossenes mindestens 4-wöchiges Praktikum in einem der nachfolgenden Bereichen oder kombiniert: a) klinischer Einsatz mit Schwerpunkt Geburtsmedizin, Wochenbettstation oder gynäkologische Station, b) außerklinisches Handlungsfeld der Hebamme im Geburtshaus in einer Hebammenpraxis oder bei freiberuflichen Hebammen, c) niedergelassene/r GynäkologIn/ GeburtshelferIn mit Schwerpunkt Schwangerschaftsvorsorge und/oder Pränataldiagnostik.
Vorlesungszeit
- 01.10.2024 - 31.03.2025
- 07.04.2025 - 19.07.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch