Verwaltungsinformatik Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Anmerkung zum Studiengang
Das Studium setzt sich aus abwechselnden fachtheoretischen Studien an der Hochschule und berufspraktischen Ausbildungsphasen zu je insgesamt 18 Monaten zusammen. Während des gesamten Studiums sind Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf oder Tarifbeschäftigter bei der Einstellungsbehörde.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine Bewerbung direkt an der Hochschule möglich. Bewerbungen sind an die zuständigen Einstellungsbehörden zu richten. Studienbeginn einmal Jährliche zum 1. September.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch