Dental Hygienist SRH University of Applied Sciences Heidelberg
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Gesundheitswissenschaft
Schwerpunkt
Zahnmedizinische Basiskompetenzen, Wissenschaftliche Grundlagen und Schlüsselkompetenzen, Allgemeine medizinische Grundlagen, Fach- und fallspezifische klinische Dentalhygiene und Notfallmedizin, Strukturen und Prozesse des Gesundheitswesens, Praktische Ausbildung, Wissenschaft und Forschung
Anmerkung zum Studiengang
Beim Dental Hygienist handelt es sich um einen zahnmedizinischen Assistenzberuf, der international bereits seit mehr als 100 Jahren etabliert ist. Den „Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen“ des Wissenschaftsrates aus 2012 zufolge ist die Akademisierung des Dental Hygienist (B. Sc.) ein weiterer wichtiger Baustein im Gesundheitssystem von heute und morgen: „Dies gilt umso mehr, als Präventionsleistungen angesichts des längeren Erhalts von Zähnen und der damit steigenden Prävalenz parodontaler Erkrankungen sowie deren Interaktionen mit weiteren, insbesondere infektiösen Erkrankungen von wachsender Bedeutung sind. Vor allem Dentalhygienikerinnen und -hygieniker übernehmen hier vermehrt auch komplexe Aufgaben der zahnmedizinischen Prävention und Therapie“, so der Wissenschaftsrat.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung bzw. Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige gem. §70 ThürHG* Nachweis Sprachniveau deutsch B2 (für internationale Studienbewerber) Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung in einem der folgenden Fachberufe: Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), Zahnmedizinische Prophylaxe-Assistenten/innen (ZMP), Dentalhygieniker/innen Für Absolventen der Aufstiegsfortbildungen Zahnmedizinische/r Prophylaxe-Assistent/in (ZMP) und Dentalhygieniker/in (DH) können nach individueller Prüfung weitere Leistungen angerechnet werden, was zur Verkürzung der Studiendauer führt *ThürHG § 70 (2) Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und mindestens drei Jahre hauptberuflich tätig waren, berechtigt zum Studium in einem bestimmten Studiengang auch das Bestehen einer Eingangsprüfung.
Studienbeitrag
650 € monatlich + einmalig 450 € Immatrikulationsgebühr Für Absolventen eines Studienganges an einer SRH Hochschule, sowie für SRH Mitarbeiter und deren Angehörige reduzieren sich die Studiengebühren um 10%.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch