Ergotherapie/Logopädie Universität zu Lübeck
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Ergotherapie
- Logopädie
Anmerkung zum Studiengang
Zulassungsvoraussetzung: Absolvierte Berufsausbildung mit erfolgreich abgeschlossener staatlicher Prüfung zur Ergotherapeutin/zum Ergotherapeuten bzw. zur Logopädin/zum Logopäden und der Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bzw. Logopädin oder Logopäde gemäß ErgThG bzw. LogopG in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Ausbildung zur Ergotherapeutin/zum Ergotherapeuten bzw. zur Logopädin/zum Logopäden wird nach erfolgreicher formaler Äquivalenzprüfung im Umfang von 80 KP anerkannt.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Es handelt sich um einen additiven Studiengang: Sie benötigen die allgemeine Hochschulreife (Abitur) und eine absolvierte Berufsausbildung mit erfolgreich abgeschlossener staatlicher Prüfung zum Ergotherapeuten/zur Ergotherapeutin bzw. zum Logopäden/zur Logopädin.
Vorlesungszeit
- 14.10.2024 - 07.02.2025
- 07.04.2025 - 25.07.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch